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Rom – Nach den verschiedenen vom Staat gewährten Verlustbeiträgen soll nun zum Jahresende den Klein- und mittleren Unternehmen mit Erlösen bis zu 10 Mio. Euro eine abschließende, ausgleichende Beihilfe gewährt werden. Im Unterschied zu den bisherigen Beihilfen, die auf die fakturierten Umsätze und die Differenz zum Vorjahr bzw. die Differenz zwischen dem Pandemiejahr (April 2020 – März 2021) und d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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