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Bozen/Rom – 92 Prozent der in den Handelskammern in Italien eingetragenen Firmen sind nach italienischem Recht nicht konkursfähig – und in Südtirol ist dieser Anteil ähnlich hoch. Nicht in Konkurs gehen können Unternehmen jedweder Rechtsform (ausgenommen öffentliche Körperschaften), die keine der folgenden Grenzen überschreiten:
Bilanzsumme in den letzten drei Jahren nie über 300.000 Euro;
Umsatz ...
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