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Rom - Für den Fiskus beginnt das neue Jahr, wie das letzte aufgehört hat: mit Unklarheiten und fehlenden Anleitungen. Die aktuelle Frage betrifft das neue Verfahren, um die MwSt-Position auch als ID-Nummer für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe verwenden zu dürfen. Die notwendige Berechtigung erfolgt nämlich nicht mehr automatisch, sondern erst auf Antrag und nach einer entsprechenden ...
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