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Rom – Das Ermächtigungsgesetz zur Steuerreform sieht unter anderem die Ausarbeitung von Einheitstexten vor. Dies hätte nach der ursprünglichen Fassung der Bestimmung (Art. 21 Abs. 1 Ges. Nr. 111/2023) innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des genannten Gesetzes erfolgen sollen (also bis 29. August 2024).
Nun wird mit einem kürzlich erlassenen Gesetz diese Frist auf den 31. Dezember 2025 a...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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