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Am 13. März hat das Innenministerium alle Polizeistationen über die Modalitäten informiert, zu welchen im Zeitraum 15. März bis 15. Mai die Nicht-EU-Bürger, welche sich ordentlich gemeldet in Italien aufhalten, anlässlich der Osterfeiertage problemlos aus- und wieder einreisen dürfen. Es handelt sich um alle jene Personen, welche eine ordentliche Aufenthaltsgenehmigung haben oder auch nur die Empf...
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