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Rom/Bozen – Wie bereits berichtet ist mit dem Gesetz Nr. 188/2007 die Bestimmung eingeführt worden, dass betriebliche Selbstkündigungen von Arbeitnehmern nicht mehr in freier Form, sondern nur mehr auf vom Staat vorgegebenen Formularen zu machen sind. Die neuen Normen sind schon am 23. November 2007 in Kraft getreten, allerdings mit dem Hinweis, dass die Regierung innerhalb von drei Monaten ein ei...
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