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Bozen/Rom – Der Südtiroler Landtag hat im vergangenen Jahr das Landesraumordnungsgesetz (LROG) in dessen Art. 127 abgeändert und dabei mit Blick auf die energetische Sanierung eine Ausnahmeregelung für die vorgeschriebenen Grenzabstände erlassen. Für die Anbringung der Wärmeisolierung an Außenwänden und den Anbau von Wintergärten konnte dieser Regel zufolge von den vorgeschriebenen Grenzabständen ...
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