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Bozen – Wenn ein Betrieb eigene Arbeitnehmer zeitweilig zur Arbeit ins europäische Ausland entsendet, so tritt grundsätzlich die Frage nach der Sozialversicherung auf. Aufgrund von Abmachungen in der EU galt bisher, dass diese bis zu einem Jahr weiterhin im Herkunftsland (bei uns Italien) erfolgen kann. Und als Bestätigung für die Weiterführung der Sozialversicherung im Herkunftsland wurde auf An...
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