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Bozen (SWZ) – Die Seilbahnhersteller sind die Hauptbetroffenen der EU-Richtlinie zum Seilbahnbau und deren Umsetzung in Italien. Aber es gibt noch weitere Unternehmen bzw. Stellen, auf die sich die Normen auswirken, nämlich einerseits die Seilbahnbetreiber und anderseits die öffentliche Verwaltung, insbesondere das Landesamt für Seilbahnen. Was sagen sie zu der Richtlinie und deren Folgen?
Die Sei...
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