Rom – Mit der sogenannten Energieverordnung (Art. 29 DL Nr. 17/2022) ist Anfang März wieder die Möglichkeit vorgesehen worden, nicht notierte Beteiligungen im Besitz von natürlichen Personen sowie von nicht ansässigen Unternehmen mit einer Ersatzsteuer von 14 Prozent auf den aktuellen Marktwert aufzuwerten. Es können so die latenten Mehrwerte bzw. die entsprechenden Veräußerungsgewinne steuerlich ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.