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Rom – Das letztjährige Haushaltsgesetz für 2025 hat bekanntlich die Aufwertung von Bau- und landwirtschaftlichen Grundstücken sowie von Beteiligungen, die jeweils außerhalb eines Unternehmens gehalten werden, als ständige Regelung eingeführt (Art. 1 Abs. 30 Ges. Nr. 207/2024). Die Ersatzsteuer wurde dabei von einheitlich 16 auf 18 Prozent angehoben. Durch die Aufwertung wird der steuerliche Wertan...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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