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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2024 ist wieder die Möglichkeit eingeführt worden, den steuerlichen Wertansatz von Beteiligungen sowie von Bau- und landwirtschaftlichen Grundstücken auf den Marktwert zum 1. Jänner 2024 aufzuwerten (Art. 1 Abs. 52-53 Ges. Nr. 213/2023). Die Fristen für die Abfassung und Beeidung des Schätzberichtes sowie für die Zahlung der Ersatzsteuer sind heuer auf den 30. Juni fe...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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