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Rom – Für Hotels und Beherbergungsunternehmen besteht derzeit noch die Möglichkeit zur Aufwertung der Anlagegüter. Die entsprechende Bestimmung wurde mit der Liquiditätsverordnung aus dem Jahr 2020 eingeführt (Art. 6-bis DL Nr. 23/2020). Man will damit den Hotelsektor unterstützen, der von der Corona-Pandemie besonders schwer getroffen wurde.
Diese Aufwertung, die noch im Jahresabschluss 2021 durc...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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