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Rom – Das Haushaltsgesetz 2021 hat für Privatpersonen wieder die Möglichkeit vorgesehen, die Anschaffungskosten von Baugrundstücken und nicht notierten Beteiligungen durch Entrichtung einer Ersatzsteuer von 11 Prozent aufzuwerten (Art. 1 Abs. 1122-1123 Ges. Nr. 178/2020). Durch die Erhöhung des Wertansatzes wird der vorhandene Mehrwert freigestellt und die ansonsten anfallende Einkommensteuer in d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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