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Die Zuschüsse auf Anlagegüter sind bekanntlich im Verhältnis zu den Abschreibungen aufzuteilen. Der restliche, noch aufzuteilende Zuschuss der Folgejahre ist abzugrenzen; er stellt einen transitorischen Passivposten dar. So die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung.
Nach einem vereinfachten Verfahren wird die Abschreibung auf den steuerlichen Anschaffungskosten berechnet; diese werden also s...
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