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Rom – Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften ist bekanntlich im Normalfall binnen 120 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen. Bis es aber dazu kommt, sind verschiedene zeitliche Bestimmungen einzuhalten, die im Zivilgesetzbuch genau geregelt sind (Art. 2423 u. ff. ZGB). Nachstehend eine Übersicht über die einzelnen Schritte, wobei vereinfach...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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