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Rom – Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften zum 31. Dezember 2025 muss grundsätzlich bis 30. April 2026 von den Gesellschaftern genehmigt werden, also binnen 120 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres. In besonderen Fällen und wenn dies in der Satzung vorgesehen ist, kann die verlängerte Frist von 120 Tagen beansprucht werden (29. Juni 2026). Auch für den Jahresabschluss 2025 kann die Genehmi...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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