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Rom – Am 28. Februar ist das Ratifizierungsgesetz (Gesetz Nr. 26/2026) der sogenannten Aufschubverordnung veröffentlicht worden. Aus steuerlicher Sicht sind, abgesehen von der MwSt, keine besonderen Neuerungen zu verzeichnen. Es fehlen hingegen einige angekündigte Maßnahmen, die demnächst mit einer getrennten Eilverordnung erlassen werden. Sie betreffen unter anderem die Herkunft der Neuinvestitio...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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