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Rom – Die Abgeordnetenkammer hat in diesen Tagen die sogenannte Aufschubverordnung (DL Nr. 198/2022) ratifiziert. Die Veröffentlichung im Staatlichen Amtsblatt muss spätestens bis 27. Februar erfolgen. Die Verordnung enthält zahlreiche Aufschübe von Bestimmungen, die Ende 2022 verfallen wären, aber auch Bestimmungen, die im Haushaltsgesetz nicht berücksichtigt wurden. Im Zuge der Ratifizierung sin...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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