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Rom - Mit Verordnung des Ministerpräsidenten vom 24. Juli 2009 (die Veröffentlichung ist noch ausständig) werden auch heuer die zu den Mittsommerfeiertagen fälligen Steuerfristen für einige Tage aufgeschoben. Der Aufschub betrifft im Einzelnen die Fristen, die im Zeitraum vom 1. August bis zum 19. August 2009 verfallen. Sie werden bis Donnerstag, 20. August aufgeschoben. Dies erfolgt unentgeltlich...
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