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Rom - Mit einer Pressemitteilung (vom 14. Jänner 2008) kündigt die Finanzverwaltung den Fristaufschub für die Steuererklärung der Steuersubstituten (Vordr. 770/S) bis Ende April an. Die entsprechende Verordnung muss noch erlassen werden. Für die Freiberufler ist dieser Aufschub von nur einem Monat unzureichend; man verlangt die gleiche Frist des 31. Juli 2008 wie für die ordentliche Meldung 770/O....
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