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Rom – Mit einer Eilverordnung von Mitte Juni 2025 (Art. 13 DL Nr. 84 vom 17. Juni 2025) ist bekanntlich für bestimmte Unternehmen und Freiberufler der zinsfreie Fristaufschub vom 30. Juni auf den 21. Juli 2025 für die Zahlung der Einkommensteuern (Saldo 2024 und erste Vorauszahlung für 2025) vorgesehen worden. Ausdrücklich bestätigt wird der zinspflichtige Aufschub von 30 Tagen vom 21. Juli bis Mi...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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