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Die Frist für den Steuernachlass ist bekanntlich bis zum 16. April verlängert worden. Daraus kann sich für Kapitalgesellschaften die Notwendigkeit ergeben, für die Erstellung und die Genehmigung des Jahresabschlusses den in der Satzung vorgesehenen Aufschub von sechs Monaten in Anspruch zu nehmen. Dies insbesondere dann, wenn der Aufwand für den Steuernachlass signifikante Auswirkungen auf das Erg...
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