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Rom – Die Kapitalgesellschaften haben im Allgemeinen den Jahresabschluss spätestens bis Ende April zu genehmigen. Falls die fristgerecht einberufene Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig zusammengetreten ist, kann eine zweite Einberufung vorgenommen werden. Dies hat allerdings auf die Fristen für die Steuerzahlungen keinen Einfluss. Aus der Genehmigung bis Ende April ergibt sich, dass bei...
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