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Rom – Die Frist für die Steuererklärung der Steuersubstituten – Vordruck 770 – wird vom 31. Juli auf Montag, 21. September 2015, aufgeschoben. Die Aussage wurde auf eine parlamentarische Anfrage am Donnerstag der letzten Woche erteilt (Anfrage Nr. 5-06106 vom 23. Juli 2015); die Verordnung des Ministerpräsidenten war bei Redaktionsschluss noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden. Der Aufschub...
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