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Rom – Wie bereits in der letzten Ausgabe berichtet, ist die Frist für die Selbstanzeige im letzten Augenblick mit Eilverordnung um zwei Monate auf den 30. November 2015 aufgeschoben worden. Die Eilverordnung (Nr. 153 vom 30. September 2015) ist am gleichen Tag im Staatlichen Amtsblatt veröffentlicht und sofort in Kraft getreten. Das Umwandlungsgesetz für diese Eilverordnung ist an den Senat weiter...
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