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Rom – Mit einer Eilverordnung von Ende Jänner (DL Nr. 7 vom 30. Jänner 2021) sind kürzlich die Fristen für die Zustellung von Bescheiden und die Zahlung von fälligen Zahlbescheiden durchschnittlich um einen Monat verlängert worden. Die bislang aufgeschobene Zustellung von Steuerfestsetzungsbescheiden, die im Zeitraum 1. Februar 2021 – 31. Jänner 2022 erfolgen sollte, wird auf den Zeitraum 1. März ...
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