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Rom – Ab 1. März 2026 sollte laut Haushaltsgesetz 2026 die bislang nur für die Provisionen an Handelsagenten vorgesehene Quellensteuer auch auf Reiseagenturen, Makler für See- und Luftfrachten sowie für Makler von Erdölgesellschaften ausgedehnt werden. Die Quellensteuer von 23 Prozent ist auf 50 Prozent der Vergütung zu berechnen (im Allgemeinen 11,5 Prozent) und kann bei Einsatz von Arbeitnehmern...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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