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Rom – Bei bargeldlosen Zahlungen (z.B. Bancomat oder Kreditkarten) braucht der Einzelhändler die entsprechenden Umsätze ab 3.600 Euro nicht in die Kundenliste aufnehmen. Diese Meldepflicht obliegt den Banken bzw. Betreibern der Kreditkarten. Die Fristen für diese Meldepflicht für die Umsätze des zweiten Semesters 2011 (ursprünglich der 30. April 2012) sind nun mit Verordnung des Direktors der Ein...
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