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Rom – Mit einer Pressemitteilung vom 21. Februar 2017 hat die Einnahmenagentur einen Fristaufschub bis zum 7. März 2017 für die sogenannten Kondominiumsverwalter angekündigt. Diese haben nämlich die Ausgaben für die vom Kondominium durchgeführten Wiedergewinnungsarbeiten elektronisch der Einnahmenagentur zu melden. Die ursprüngliche Frist war der 28. Februar.
Die Meldung dient zur Erfassung der Da...
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