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Rom – In der Flut an gesetzlichen Änderungen und Klarstellungen durch die öffentliche Verwaltung in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist ein Fristenaufschub unbemerkt geblieben. Mit dem Eildekret Nr. 7/2021 (Artikel 1, Absatz 3) wird die im Artikel 152, G. D. Nr. 34/2020 enthaltene Frist vom 31. Dezember 2020 für die Aussetzung der Gehaltspfändungen durch die Einzugsdienste erneut verlängert...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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