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Rom - Bei der parlamentarischen Behandlung der Notverordnung (DL Nr. 97/2008), mit welcher die Fristaufschübe für die Abgabe der Steuererklärungen verfügt wurden, wurde ein Abänderungsantrag genehmigt, der die Freistellung der Baugrundstücke und Beteiligungen betrifft. Es geht um die Aufwertung und Freistellung durch Ersatzsteuer der Mehrwerte aus den genannten Vermö;genswerten, die sich im Eigent...
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