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Mit Verordnung des Ministerpräsidenten vom 4. Oktober 2006 ist, wie angekündigt, die Pflicht zur elektronischen Versendung des Zahlungsvordruckes F24 bis zum 1. Jänner 2007 aufgeschoben worden. Der Aufschub betrifft im Wesentlichen die Einzelunternehmer, die Freiberufler, die Personengesellschaften, die nicht gewerblichen Körperschaften und die ausländischen Gesellschaften mit Betriebsstätte oder ...
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