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Rom – Mit einer Anfang April erlassenen Gesetzesverordnung (DL Nr. 35 vom 8. April 2013) sind unter anderem einige Fristen zur Gemeindeimmobiliensteuer IMU und zur Müllgebühr TARES aufgeschoben worden (vgl. SWZ vom 19. April 2013). Das Departement für Finanzen hat dazu letzte Woche in einem Rundschreiben den Anwendungsbereich dieser Neuerungen erläutert. Die Neuerungen für die IMU betreffen im Wes...
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