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Einfachere Kongressrechnungen – Für ein Unternehmen, das Kongresse organisiert, sind die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung zur Gänze abzugsfähig, weil die Leistungen Gegenstand der eigenen Tätigkeit darstellen. In den Rechnungen an die Kunden sind Unterkunft und Verpflegung getrennt auszuweisen (MwSt 10 Prozent). Diese Leistungen sind für den Kunden nur im Ausmaß von 75 Prozent abzugsfähig....
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