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Rom – Die sogenannte Black-List-Meldung für die Umsätze mit Kunden und Lieferanten mit Sitz in einem Steuerparadies wird mit Bezug auf 2015 auf den 20. September aufgeschoben. Dies wird mit einer Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 25. März 2016 verfügt. Dies wurde bereits mit einer Pressemitteilung vom 24. März angekündigt.
Unverändert bleiben allerdings die Fristen für die Kunden- ...
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