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Rom – Alle steuerlichen Zahlungsfristen und steuerlichen Vorschriften, die im Zeitraum 1. August – 20. August verfallen, werden bekanntlich – nun als ständige Regelung laut der im März erlassenen Steuerverordnung (Art. 3-quater DL Nr. 16/2012) – heuer auf Montag, 20. August, aufgeschoben. Im Unterschied zum letzten Jahr betrifft dieser Aufschub allerdings nicht die Steuererklärung der Steuersubsti...
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