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Rom - Mit dem Haushaltsgesetz 2008 wurde für natürliche Personen bekanntlich wieder die Mö;glichkeit eingeführt, die Mehrwerte aus Bau- und landwirtschaftlichen Grundstücken sowie aus Beteiligungen durch eine Ersatzsteuer von 2 bzw. 4 Prozent freizustellen und an den Marktwert anzupassen. Die dazu notwendige Schätzung der Vermö;genswerte zum 1. Jänner 2008 war bis 30. Juni 2008 zu beeiden; die ent...
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