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Rom – Das für die Handelskammern zuständige Ministerium für Wirtschaftsförderung bestätigt in einer Note (Nr. 0148508 vom 28. Juni 2012), dass der Zahlungsaufschub für die Einkommensteuern laut „Unico 2012“ auch für die jährliche Handelskammergebühr gilt. Dies betrifft allerdings nur die Gesellschaften, für welche als Frist für die Ertragsteuern der 18. Juni vorgesehen war und die eine Tätigkeit a...
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