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Rom – Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen antwortet auf der Webseite auf häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit den aufgrund der Corona-Pandemie gewährten Fristaufschüben (DL Nr. 18/2020). Mit Bezug auf die Erbschaftssteuer wird unter anderem geklärt, dass die entsprechenden Steuererklärungen – wenn sie innerhalb des Zeitraumes 8. März – 31. Mai 2020 verfallen – auf den 30. Juni aufge...
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