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Rom - Vor ca. einem Monat wurden bekanntlich mit Notverordnung (DL Nr. 97/2008) einige Abgabefristen für Steuererklärungen aufgeschoben (vgl. SWZ vom 13. Juni 2008). Dieser Aufschub betrifft in Stichworten die Frist für die elektronische Versendung der Steuererklärungen, die im Zeitraum 1. Mai - 29. September 2008 verfallen, und die bis 30. September 2008 aufgeschoben wird. Es handelt sich dabei i...
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