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Rom – Wie bereits berichtet, ist durch das Finanzgesetz 2008 die Abgabefrist für den vereinfachten Substituten-Vordruck 770 vom 30. September auf den 31. März vorverlegt worden. Die Fälligkeit für den ordentlichen Vordruck hingegen wurde mit dem 31. Juli ebenfalls abgeändert. Die diesbezüglichen Bezeichnungen sind etwas irreführend: Während nämlich der „ordentliche“ Vordruck 770 nicht sehr häufig ...
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