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Rom – Mit Verordnung des Ministerpräsidenten vom 12. Mai 2011 sind die Fristen und die Vorschriften, die in den ersten zwanzig Augusttagen verfallen, auf Montag, 22. August, aufgeschoben worden. Es gibt diesbezüglich jedoch einige wenige Ausnahmen. Nachfolgend in Stichworten ein letzter Überblick, bevor Unternehmen und Freiberufler, und auch die SWZ in den Urlaub geht.
Der Fristaufschub bis zum 2...
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