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Rom/Bozen – Mit dem Jobs-Act-Durchführungsdekret Nr. 151/2015 sind auch einige Bestimmungen betreffend die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen neu geregelt worden. Die Invaliden können namentlich oder über Konventionen ab dem 1. Jänner 2016 aufgenommen werden, und Betriebe erhalten dafür folgende Staatsbeihilfen:
70% der Bruttomonatsentlohnung bei Aufnahme von Personen auf unbestimmte Zeit mi...
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