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Laut den neuen Vorschriften zur Rechnungslegung, die gemäß Reform des Gesellschaftsrechts erstmals im Jahresabschluss 2004 anzuwenden sind, darf der Abschluss nicht mehr durch steuerlich bedingte Abschreibungen, andere Wertberichtigungen und Rückstellungen beeinflusst werden. Steuerlich bedingte Positionen der Vorjahre dürfen nicht mehr beibehalten werden, und sie sind folglich im Jahresabschluss...
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