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Das Finanzgesetz 2006 sieht erneut die Möglichkeit einer freiwilligen Aufwertung des Anlagevermögens vor (Art. 1 Abs. 469 bis 476 Ges. 266/2005). Es handelt sich im Wesentlichen um die Neuauflage der Aufwertungsbestimmungen aus dem Jahr 2000 (Ges. Nr. 342/2000); es gelten allerdings einige Einschränkungen hinsichtlich der zeitlichen Wirkung, wie sie bereits mit einem ersten Aufschub im Jahr 2001 v...
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