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Aufgeschobene Genehmigung des Jahresabschlusses

GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG UND JAHRESABSCHLUSS – Die längeren Fristen für die Genehmigung des Jahresabschlusses und die entsprechenden Begründungen werden vielfach etwas zu locker angewandt. Die Verwalter haben nämlich dafür zu sorgen, dass die Organisationsstruktur der Größe und der Tätigkeit des Unternehmens entspricht.

Walter Großmann von Walter Großmann
9. Mai 2025
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Die Empfehlung lautet, bei der Anwendung der aufgeschobenen Fristen mehr Vorsicht walten zu lassen. (Foto: Shutterstock / Iryna Rahalskaya)

Rom – Die normale, gesetzliche Frist für die Einberufung der Gesellschafterversammlung von Kapitalgesellschaften zur Genehmigung des Jahresabschlusses ist vor knapp zehn Tagen abgelaufen. Dies hat bekanntlich binnen 120 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erfolgen (Art. 2364 ZGB bzw. 2478-bis ZGB für die GmbHs). Die Satzung kann aber auch eine längere Frist von 180 Tagen vorsehen. Dies gil...

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Schlagwörter: 18-25Premium

Ausgabe 18-25, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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