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Rom – Die Vereinigung der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater AIDC behandelt in einem Verhaltensgrundsatz (Nr. 200 vom 18. Oktober 2017) die Aufbewahrungsfristen für die Buchhaltungsunterlagen und so auch für die Abschreibungen. Es geht dabei insbesondere um die Rechnungen und Belege für die abschreibbaren Wirtschafts- und Anlagegüter. Es wird aus steuerlicher Sicht die Auffassung vertreten, dass ...
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