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Rom – In einem am letzten Montag veröffentlichten Erlass (Nr. 16/E vom 28. März 2022) behandelt die Einnahmenagentur den Ausdruck und die Aufbewahrung der elektronisch geführten Aufzeichnungen. Man bestätigt die bisherige, restriktive Verwaltungspraxis. Es geht dabei insbesondere um das Missverständnis, wonach die über EDV erfolgten Aufzeichnungen als ordnungsgemäß geführt gelten, wenn diese auf d...
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