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Die Begleitverordnung zum Finanzgesetz 2004 (DL Nr. 266/2003) sieht Steuerbegünstigungen für im Ausland ansässige Forscher und Wissenschaftler vor, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen (Art. 3 der genannten Verordnung). Die von diesen bezogenen Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Arbeit werden nur mehr im Ausmaß von 10 Prozent besteuert; sie sind zudem von der Wertschöpfungssteuer...
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